Wenn Sie als Unternehmen in energieeffiziente Techniken wie LED-Beleuchtung investieren wollen oder bereits investiert haben, können Sie die EIA ( Energieinvestitionsabzug) als Zuschuss nutzen. Sie haben auch den KIA ( Abzugsregelung für Kleininvestitionen) und das Subventionsprogramm für Sportvereine und Stiftungen. Die EIA gilt für klar definierte Investitionen, die zu erheblichen Energieeinsparungen führen und bei denen Sie 45 % der Investitionskosten vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen können. Die Mindestinvestition, um sich für die UVP zu qualifizieren, beträgt 2.500 €.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie die EIA beantragen können, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, die Sie über diesen Link abrufen können.
Die Höhe des KIA hängt von der im Geschäftsjahr investierten Summe ab. Der Subventionsprozentsatz beträgt 35% für die Förderung des Baus und der Instandhaltung von Sportanlagen. Sie können die EIA und KIA erhalten, wenn Sie die richtigen energieeffizienten Investitionen tätigen. Die Energieliste 2020 finden Sie unter folgendem Link.
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